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Reisen mit Tieren

 

das Reisen mit Tieren in der EU

Bereits innerhalb der Europäischen Union muss für Haustiere bei grenzüberschreitenden Reisen ein einheitlicher Pass mitgeführt werden, der eindeutig dem Tier zugeordnet ist.
Das Tier muss identifizierbar sein.
Das lässt sich mit einer sichtbaren Tätowierung oder Mikrochip bewerkstelligen dabei wird die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.
Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Tierpass den tierärztlichen Nachweis enthalten aus dem ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut hervorgeht.
 
Zudem muss darauf geachtet werden, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und spätestes zwölf Monate vor dem Grenzübertritt, also der Reise mit dem Tier.
Eine Wiederholungsimpfung sollte nicht länger als zwölf Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung gemacht worden sein.
 
Die neuen EU-Heimtierausweise können von jedem niedergelassenen, dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden.
Möchten Sie mit einem Tier die EU verlassen müssen Sie unbedingt die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes mit der jeweiligen Botschaft vorab geklärt werden. Der EU-Heimtierausweis mit Impfnachweis kann hilfreich sein.

Fliegen mit Haustieren 

Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, wie diese einen Tiertransport händelt. Normalerweise kann ein bis zu fünf Kilogramm schweres Tier mit den notwendigen Impfungen und Gesundheitszeugnissen mit in die Kabine genommen werden.
Sie benötigen dazu eine Flugkabinenbox oder eine wasserdichte, abschließbaren und natürlich luftdurchlässige Tasche, die maximal 55x40x20 cm groß sein darf.
Für die Reise im Gepäckraum gibt es Boxen klar im Tierfachhandel oder bei den Fluglinien zu kaufen oder zu leihen.
Möchten Sie mit einem Tier die EU verlassen müssen Sie unbedingt die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes mit der jeweiligen Botschaft vorab geklärt werden. Dabei kann der EU-Heimtierausweis mit Impfnachweis hilfreich sein.  

Tiere aus dem Urlaub

Das es wenig ratsam ist Tiere aus dem Urlaub mitzubringen ist ja nachvollziehbar.
Dabei spielt es noch keine Rolle, ob das Tier exotisch ist, unter Artenschutz steht oder Krankheiten (vielleicht Parasiten) mit sich führt.
Wenns schon sein muss, würde ich keine Tiere (Hunde, Katzen und so weiter) aus dem Ausland mitbringen ohne tierärztliche Untersuchung - oder mit Krankheitserscheinungen (zum Beispiel am Fell) oder ohne nachgewiesenen und gültigen Impfschutz gegen Tollwut!
Alles weitere müsste das Auswärtige Amt, die Botschaft oder eine Tierschutzorganisation erklären. Vielleicht kann eine Reiseleitung auch helfen.
Weiterhin sind ein Internationaler Impfpass aus dem die gültige Tollwutschutzimpfung hervorgeht, sowie ein Gesundheitszeugnis bei der Einreise nach Deutschland erforderlich. Dabei ist es darauf zu achten, dass die Impfung gegen Tollwut mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt und nicht älter als 1 Jahr sein darf.
Da alle Hunde und Katzen Würmer haben, ist eine Entwurmung am besten vor der Einreise unbedingt durchzuführen.
Wenden Sie sich bestenfalls an einen Tierschutzverein im Land, der mit deutschen Tierschützern zusammen arbeitet. 
So gibt es noch die Möglichkeit das Tier nach Deutschland mit einem Flugpaten auszufliegen.

 

 

 

 

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